26 March 2026, 08:09

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone bei Schulen in NRW

Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeitsreduzierung Gefahrenzone Schule Zone vor' mit einer Person in der Nähe, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone bei Schulen in NRW

Ein Radfahrer wurde mit 59 km/h in einer 30er-Zone in der Nähe von Schulen in Nachrodt-Wiblingwerde erwischt. Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle am 18. März 2026. Obwohl der Fahrer nicht sofort angehalten wurde, bestätigten die Behörden später, dass es sich um einen der schwerwiegendsten Verstöße an diesem Tag handelte.

Der zu schnelle Radfahrer war in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads unterwegs – Bereiche, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders streng überwacht werden. Die Behörden messen nicht nur die Geschwindigkeit, sondern bewerten auch die Straßenverhältnisse, um zu prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. In diesem Fall wurden keine sofortigen Maßnahmen gegen den Radfahrer ergriffen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer, wobei die Bußgelder für sie jedoch nicht einheitlich geregelt sind. Die Strafen können zwischen 15 und 35 Euro liegen, zusätzlich sind Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg möglich. Die endgültige Entscheidung hängt von Faktoren wie Verkehrsaufkommen und der konkreten Gefährdung durch die Geschwindigkeitsüberschreitung ab.

An demselben Tag wurden 587 Fahrzeuge kontrolliert, davon erhielten 52 eine Verwarnung und 18 ein Bußgeld. Ein Autofahrer musste mit einem Fahrverbot rechnen, nachdem er mit 72 km/h – der höchsten gemessenen Geschwindigkeit – geblitzt worden war. Die 59 km/h des Radfahrers zählten zwar zu den höchsten Werten, führten aber nicht zu einer sofortigen Strafe.

Der Fall zeigt, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Fahrräder. Die Behörden werden den Vorfall noch einmal prüfen, um zu entscheiden, ob weitere Schritte notwendig sind. Der Radfahrer muss vorerst mit keinen unmittelbaren Konsequenzen rechnen, doch Bußgelder oder Punkte bleiben möglich.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle