26 March 2026, 08:31

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone in Schulnähe

Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person auf der linken Seite, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone in Schulnähe

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt

Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde ist kürzlich mit nahezu doppelter erlaubter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Der Fahrer erreichte 59 km/h in einer 30er-Zone und gehörte damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern bei einer örtlichen Geschwindigkeitskontrolle. Die Behörden überwachten dabei einen Bereich in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Geschwindigkeitsmessung fand in einer Zone statt, in der strenge Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Radfahrer. Obwohl der Fahrer nicht sofort angehalten wurde, werden Verstöße in Schulnähe oft besonders streng geahndet. Die Bußgelder für zu schnelle Radfahrer liegen in der Regel zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von den Umständen.

Wäre der Radfahrer kontrolliert worden, hätte er nicht mit denselben Strafen wie Autofahrer rechnen müssen. Stattdessen wäre die Höhe des Bußgelds davon abhängig gewesen, ob durch seine Geschwindigkeit eine konkrete Gefahr entstand. Bei Bestätigung des Verstoßes könnte der Vorfall zudem mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg enden.

Die aktuellen Verkehrsregeln sehen vor, dass Radfahrer für Verstöße wie das Überfahren roter Ampeln (60 bis 100 Euro) oder die falsche Nutzung von Radschnellwegen (15 bis 30 Euro) bestraft werden können. Spezifische Strafen für überhöhte Geschwindigkeit auf Fahrrädern waren in den jüngsten Kontrolldaten jedoch nicht aufgeführt.

Der Vorfall zeigt, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – nicht nur für motorisierte Fahrzeuge. Zwar blieb der Radfahrer diesmal ohne unmittelbare Konsequenzen, doch könnten künftige Verstöße zu Verwarnungen, Bußgeldern oder sogar Punkten in Flensburg führen. Die Behörden überwachen weiterhin Risikobereiche wie Schulzonen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Quelle