NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – mehr Flächen, weniger Bürokratie
Anika ThiesNRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – mehr Flächen, weniger Bürokratie
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesvorschriften für schwimmende Solarprojekte
Das Land setzt sich für mehr Flexibilität bei den aktuellen Regelungen ein, die Installationen auf 15 Prozent der Wasseroberfläche begrenzen und einen 40-Meter-Puffer zum Ufer vorsehen. Umweltminister Oliver Krischer sieht großes Potenzial für großflächige schwimmende Photovoltaik, insbesondere in Regionen wie dem Niederrhein.
Im Januar hatte der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) dem Minister Vorschläge unterbreitet. Diese sahen vor, die 15-Prozent-Oberflächenbegrenzung aufzuweichen und Ausnahmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Gewässerbedingungen zuzulassen. Zudem strebt das Land Änderungen an § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes an, um den Bau solcher Anlagen zu erleichtern.
Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sechs schwimmende Solarparks in Betrieb. Der größte, in Bislich, verfügt über eine Leistung von 5,6 Megawatt. Mitte Mai kündigte das Land die Rückkehr eines Förderprogramms für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen an.
Der Marktwert von Solarstrom lag im Oktober 2025 bei 6,980 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Anstieg unterstreicht die Argumente für einen Ausbau der schwimmenden Solarkapazitäten. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Hindernisse für die Entwicklung dieser Technologie abzubauen. Bei einer Umsetzung könnten größere Projekte und maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Gewässer möglich werden. Der Vorstoß des Landes spiegelt das wachsende Interesse an dieser erneuerbaren Energiequelle wider.
