Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Handys – warum andere Städte anders handeln
Ivana SchleichKölner Ausländerbehörde beschlagnahmt 130 Handys – warum andere Städte anders handeln
Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt seit Januar 130 Datenträger – deutlich mehr als andere Städte in NRW
Die Maßnahme folgt verschärften Einwanderungsgesetzen, die die deutsche Ampelkoalition im vergangenen Jahr eingeführt hat. Bei den meisten der beschlagnahmten Geräte handelt es sich um Handys von Menschen, denen die Abschiebung droht.
Die rechtliche Grundlage für diese Beschlagnahmungen schuf die Bundesregierung 2023 mit der Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Die Kölner Behörden behalten die Geräte nun bis zur Ausreise ein – eine Praxis, die Kritiker als faktische Enteignung auf unbestimmte Zeit brandmarken. Da Abschiebeverfahren oft Jahre dauern, bleiben Betroffene über lange Zeiträume ohne Zugang zu ihren Telefonen und Daten.
Andere Städte in Nordrhein-Westfalen gehen anders vor: Die Ausländerbehörde in Essen hat in diesem Jahr lediglich ein einziges Gerät eingezogen und gibt es nach der Prüfung zurück. In Dortmund werden die Daten vor Ort ausgelesen, bevor das Gerät an die Besitzer zurückgegeben wird; die jährlichen Beschlagnahmungen liegen dort selten im zweistelligen Bereich. In ganz NRW wurden von Januar bis Juni nur 344 Datenträger sichergestellt.
Die Kölner Behörde betont, dass ihre Vorgehensweise rechtlich einwandfrei sei, räumt jedoch ein, im Vergleich zu anderen Kommunen auffällig isoliert zu agieren. Handydurchsuchungen seien das letzte Mittel und kämen erst zum Einsatz, wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert seien. Jede Entscheidung müsse dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Die unterschiedlichen Praktiken zeigen, wie Städte ein und dasselbe Gesetz unterschiedlich auslegen: Während Köln die Geräte für die gesamte Dauer des Abschiebeverfahrens einbehält, geben andere sie schnell zurück. Für die Betroffenen hängt das Ergebnis maßgeblich davon ab, wo ihr Fall bearbeitet wird.






