Erbschaftsstreit der Veltins-Dynastie: Carl Clemens scheitert erneut vor Gericht
Ivana SchleichGericht lehnt Rechtshilfe im Veltins-Erbschaftsstreit ab - Erbschaftsstreit der Veltins-Dynastie: Carl Clemens scheitert erneut vor Gericht
Carl Clemens Veltins, der jüngste Bruder der Brauerei-Dynastie Veltins, hat eine weitere juristische Niederlage in seinem Erbschaftsstreit erlitten. Der 63-Jährige hatte seine Schwestern wegen des 30-Millionen-Euro-Nachlasses der Mutter verklagt, doch die Gerichte entschieden wiederholt gegen ihn. Sein jüngster Versuch, Berufung einzulegen, wurde nun vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) abgelehnt.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Testament der Mutter aus dem Jahr 1994, das das Landgericht Arnsberg im Juni für rechtmäßig erklärte. Das Gericht wies Veltins' Klage als unbegründet ab und bestätigte die Gültigkeit des Testaments. Veltins hatte argumentiert, er habe kurz nach seinem 18. Geburtstag auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet – nun fordere er einen angemessenen Anteil am Erbe sowie eine Entschädigung für die jahrzehntelange Führung des Unternehmens durch seine Mutter.
Das OLG verweigerte ihm nun Prozesskostenhilfe für eine Berufung und schloss sich damit der Entscheidung der Vorinstanz an. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts habe die Berufung "keine Aussicht auf Erfolg". Veltins bleibt noch eine Frist von zwei Wochen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen – die Kosten müsste er jedoch selbst tragen.
Das Landgericht Arnsberg hatte den Wert des Nachlasses zuvor auf 30 Millionen Euro geschätzt. Trotz seiner Behauptungen wiesen die Gerichte Veltins' Argumente durchgehend zurück, sodass ihm kaum noch rechtliche Handlungsmöglichkeiten bleiben.
Die Entscheidung des OLG bedeutet einen weiteren Rückschlag für Carl Clemens Veltins in seinem jahrelangen Kampf um das Familienvermögen. Sollte er weitere rechtliche Schritte einleiten, müsste er die finanziellen Lasten allein tragen. Das Urteil unterstreicht die Gültigkeit des Testaments von 1994 und die Position seiner Schwestern als rechtmäßige Erben.






