Vueling verliert Prozess: Handgepäckgebühren sind unzulässig – ein Präzedenzfall für Airlines
Ivana SchleichVueling verliert Prozess: Handgepäckgebühren sind unzulässig – ein Präzedenzfall für Airlines
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt und damit Verbraucherschützer bestätigt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, dass zusätzliche Gebühren für standardmäßiges Handgepäck gegen EU-Recht verstoßen. Das Urteil könnte Präzedenzfall für andere Airlines sein, die mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass die Praxis von Vueling, kostenloses Handgepäck auf eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) zu beschränken, unangemessen sei. Die Richter stimmten darin überein, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreise sei und keine Zusatzkosten verursachen dürfe, sofern es faire Größen- und Gewichtsgrenzen einhalte.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Airlines, die durch Zusatzgebühren für größeres Handgepäck Profite erzielten. Sie forderte klarere EU-Vorschriften und erklärte, die aktuellen Richtlinien seien zu vage. Popp verlangte, dass Ticketpreise künftig eine kleine persönliche Tasche sowie ein standardmäßiges Handgepäckstück mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht umfassen müssten.
Die Gerichtsentscheidung reiht sich in die laufenden EU-Diskussionen über Handgepäckregeln ein. Im Juni 2025 hatte das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, die Reformen für ein kostenloses persönliches Gepäckstück (max. 40x30x15 cm) und ein Handgepäckteil (max. 100 cm Gesamtgröße, 7 kg) ohne Zusatzgebühren unterstützt. Bereits Ende Januar hatten sich zudem die Mehrheit der Europaabgeordneten für ein Verbot von Handgepäckgebühren ausgesprochen. Nun sollen in Brüssel Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten beginnen.
Unterdessen bleiben ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckrichtlinien noch unentschieden.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Regelungen anzupassen – möglicherweise dürfen Passagiere künftig größeres Handgepäck ohne Aufpreis mitnehmen. Der Fall erhöht den Druck auf die EU, neue Standards für Handgepäck endgültig festzulegen. Weitere Rechtsstreitigkeiten mit anderen Airlines könnten folgen, da Verbraucherschützer auf eine strengere Durchsetzung bestehender Vorschriften drängen.






