Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße entschieden – Stadt darf bauen
Edit NiemeierStreit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße entschieden – Stadt darf bauen
Kürzlich wurde Beschwerde gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis eingelegt. Anwohner argumentierten, dass die Änderungen ein formelles Planfeststellungsverfahren nach örtlichem Recht erforderten. Die zuständige Behörde hat nun jedoch zugunsten des städtischen Vorgehens entschieden.
Streitpunkt war, ob die geplanten Maßnahmen eine erhebliche strukturelle Erweiterung darstellen. Die Beschwerdeführer behaupteten, die Umgestaltung benötige eine Genehmigung nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), das greift, wenn Straßen durch durchgehende Fahrspuren für den Kfz-Verkehr verbreitert werden. Die Stadt hingegen betonte, es handele sich lediglich um eine Instandsetzung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur.
Die geplanten Änderungen umfassen eine Verengung der Fahrspuren für Autos, den Ausbau von Radwegen sowie die Verbreiterung der Fußgängerbereiche. Ziel ist es, moderne Sicherheitsstandards zu erfüllen und den Verkehrsfluss zu verbessern – ohne die Kapazität für den Autoverkehr zu erhöhen. Die aktuellen Rad- und Gehwege entsprechen laut Angaben nicht den gesetzlichen Mindestbreiten, und falsch platzierte Parkplätze hätten zudem Sicherheitsbedenken ausgelöst.
Die Behörde prüfte den Fall und bestätigte die Position der Stadt. Da das Projekt keine Erweiterung der Kfz-Spuren vorsieht, sei kein Planfeststellungsverfahren notwendig. Zudem wiesen die Verantwortlichen darauf hin, dass es mehrfach Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung gegeben habe, auch wenn diese nicht an ein formelles Genehmigungsverfahren geknüpft gewesen seien.
Mit dem Beschluss kann die Stadt die Neugestaltung wie geplant umsetzen. Im Fokus stehen dabei Sicherheitsverbesserungen und die Optimierung des Verkehrsablaufs, nicht der Ausbau der Straßenkapazität. Den Anwohnern wurde zugesichert, dass auch während der Umsetzung weitere Gelegenheiten zur Mitsprache bestehen bleiben.






