12 April 2026, 14:14

Steuerberater veruntreut 165.000 Euro eines Schul-Fördervereins – nur Bewährung

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien Hunderte von Dollar monatlich kosten können.

Steuerberater veruntreut Geld aus dem Förderverein einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro eines Schul-Fördervereins – nur Bewährung

Ein Steuerberater hat eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung von Geldern eines Fördervereins einer Grundschule erhalten. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten, nachdem dieser gestanden hatte, fast 165.000 Euro des Vereinsvermögens veruntreut zu haben.

Zwischen 2021 und 2022 überwies der Berater Beträge von 1.000 bis 12.000 Euro vom Konto des Vereins auf sein eigenes. Zudem behielt er 19.000 Euro in bar, statt sie in die Vereinskasse einzuzahlen. Das gestohlene Geld investierte er später in Kryptowährungen.

Der Angeklagte legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein, zog diese jedoch später zurück. Er akzeptierte die Bewährungsstrafe und willigte ein, im Rahmen seiner Bewährungsauflagen 5.000 Euro als Schadensersatz an den Förderverein der Grundschule zu zahlen.

Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe bedeutet, dass der Berater einer Inhaftierung entgeht, sofern er die vom Gericht festgelegten Auflagen erfüllt. Die Schadensersatzzahlung soll einen Teil der Verluste des Schulvereins ausgleichen. Mit der Annahme des Urteils durch den Angeklagten ist das Verfahren nun abgeschlossen.

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