Regionalplan Ruhr gekippt: Gericht erklärt Abgrabungszonen für rechtswidrig
Edit NiemeierRegionalplan Ruhr gekippt: Gericht erklärt Abgrabungszonen für rechtswidrig
Ein Gericht hat den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft Abgrabungsgebiete und hat Reaktionen lokaler Behörden ausgelöst. Zu den Stimmen, die sich zum Urteil äußern, gehören die Stadt Rheinberg und der Kreis Wesel.
Das Gericht erklärte den gesamten Regionalplan Ruhr für illegal und stellte zudem die Regelungen zu den Abgrabungszonen infrage. Die Ausweitung dieser Gebiete hatte bereits Schäden für Menschen, Natur und Landschaft im Niederrhein zur Folge.
Rheinberg, der Kreis Wesel und weitere Kommunen hatten sich gegen die Erweiterung ausgesprochen. Rheinbergs Bürgermeister Philipp Richter verwies auf die bestehenden Belastungen der Stadt durch Kies- und Sandabbau. Richter hatte zuvor eine ausgewogenere Planung in der Region gefordert.
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun das Urteil prüfen und die Konsequenzen analysieren.
Rheinberg begrüßt die Gerichtsentscheidung. Die Stadt will sich an den nächsten Schritten beteiligen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Umweltschutz zu wahren. Das Ergebnis wird die künftige Planung in der Region maßgeblich prägen.






