NRW schafft starre Vergaberegeln für Schulbücher ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Albin KeudelNRW schafft starre Vergaberegeln für Schulbücher ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihr Gemeindeordnung um einen neuen Paragraphen, § 75a, ergänzt, der die Vergaberegeln für Schulbücher ändert. Die Neuregelung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, hebt die landesweite Pflicht zur Einhaltung der Unterschwellenvergabeverordnung und der damit verbundenen Haushaltsvorschriften auf. Laut Behörden soll die Maßnahme Bürokratie abbauen und den Kommunen mehr Flexibilität einräumen.
Nach den neuen Bestimmungen sind Städte und Gemeinden nicht länger an starre Wertgrenzen bei der Beschaffung von Schulbüchern gebunden. Stattdessen können sie ihre Vergabeverfahren eigenständig über lokale Satzungen gestalten – vorausgesetzt, sie halten sich an die allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Reform legt keine konkreten Verfahren oder Wertobergrenzen fest, was in manchen Fällen Direktvergaben von bis zu 216.000 Euro ermöglichen könnte.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Änderung als Schritt zur Entlastung von überflüssiger Bürokratie und zur Unterstützung lokaler Buchhandlungen. Unklar bleibt jedoch, wie sich die Neuerung konkret auswirken wird, da jede Kommune die Regeln weiter anpassen kann.
Buchhandlungen sind aufgefordert, sich mit Schulen und Kommunalverwaltungen in Verbindung zu setzen, um praktische Beschaffungslösungen zu erörtern. Bei Fragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem wurde ein Faktenblatt mit den wichtigsten Änderungen zur Orientierung veröffentlicht.
Die Novelle tritt 2026 in Kraft und schafft landesweite Vergabebeschränkungen für Schulbücher ab. Die Kommunen können künftig eigene Regelungen erlassen, was Beschaffungsprozesse beschleunigen könnte. Die Umstellung soll zwar den Verwaltungsaufwand verringern, könnte jedoch zu unterschiedlichen Vorgehensweisen in den Regionen führen.






