Neues Rodungsverbot: Warum Bäume und Hecken jetzt tabu sind
Bundesweites Rodungsverbot für Bäume und Hecken in Kraft
Ab sofort gilt in ganz Deutschland ein Verbot, Bäume oder Hecken zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die Schutzfrist erstreckt sich jährlich vom 1. März bis zum 30. September und dient dem Schutz von brütenden Vögeln, Insekten und anderen Tieren, die auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind.
Das Gesetz untersagt das Entfernen, das starke Beschneiden oder das "auf den Stock Setzen" von Bäumen und Sträuchern außerhalb von Wäldern oder gepflegten Gärten. Anwohner müssen notwendige Schnittarbeiten bis spätestens 28. Februar abschließen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Ausnahmen sind selten, kommen aber bei behördlichen Projekten oder genehmigten Baumaßnahmen infrage. Bei Unsicherheiten über die Regelungen kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: [email protected].
Auch außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder umfangreiche Rückschnittmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Die Behörde rät Eigentümern, sich vor Beginn der Arbeiten über die jeweiligen Auflagen zu informieren.
Ziel der Schutzfrist ist es, Wildtiere während der kritischen Brut- und Setzzeiten nicht zu gefährden. Wer Bäume oder Hecken bearbeiten möchte, muss die Vorschriften einhalten – andernfalls drohen Strafen. Weitere Informationen erteilt die Untere Naturschutzbehörde.






