Neues Lünener Amtsblatt veröffentlicht: Wichtige Verfügungen für Anwohner
Ivana SchleichNeues Lünener Amtsblatt veröffentlicht: Wichtige Verfügungen für Anwohner
Die neueste Ausgabe des Lünener Amtsblatts ist erschienen. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, veröffentlichte Ausgabe Nr. 14/2026 enthält mehrere neue Allgemeinverfügungen und öffentliche Bekanntmachungen für die Stadt. Bürgerinnen und Bürger können das Dokument sowohl in gedruckter Form als auch online einsehen.
Im Amtsblatt werden mehrere allgemeine Verwaltungsverfügungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Betroffen sind dabei konkrete Grundstücke entlang des Alten Kirchwegs (Gemarkung: Altlünen, Flur 15, Flurstücke 390, 651, 1864 und 1246; Flur 16, Flurstück 475). Weitere Verfügungen gelten für die Oststraße (eine Sackgasse in Altlünen, Flur 10, Flurstück 2184) sowie für Am Christinentor (Gemarkung: Lünen, Flur 10, Flurstücke 1750 und 1752). Die genauen Inhalte der Änderungen oder Einschränkungen werden in der Bekanntmachung nicht näher spezifiziert.
Zudem veröffentlicht das Amtsblatt die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lünen. Exemplare des Amtsblatts liegen kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) aus. Das vollständige Dokument ist außerdem über die offizielle Website der Stadt online abrufbar.
Die neuen Regelungen und Verfügungen treten mit dem Veröffentlichungstermin in Kraft. Betroffene Anwohnerinnen, Anwohner sowie Unternehmen können die Details entweder vor Ort im Rathaus oder über die digitalen Plattformen der Stadt einsehen. Weitere öffentliche Bekanntmachungen zu diesen Änderungen sind derzeit nicht geplant.






