29 April 2026, 16:44

Mordprozess: Angeklagter behauptet Notwehr nach tödlichen Messerstichen an Ehefrau

Balkendiagramm, das die Homicid-Offending-Rates nach Alter des Täters und Waffentyp von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Aussage im Mordprozess: Angeklagter berichtet von Angriff - Mordprozess: Angeklagter behauptet Notwehr nach tödlichen Messerstichen an Ehefrau

Ein Mann, der wegen Mordes vor Gericht steht, hat eingeräumt, seine Frau erstochen zu haben, behauptet jedoch, sie habe ihn zuvor angegriffen. Die Polizei fand ihn mit einer schweren Bauchverletzung neben ihrem leblosen Körper in ihrem gemeinsamen Zuhause vor. Das Paar hatte sich zuvor über eine geplante Reise in die Niederlande gestritten.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, seine Frau habe die Gewalt begonnen, bevor er sie tödlich erstach. Er schilderte einen Kampf, bei dem er selbst eine tiefe Bauchwunde erlitt. Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass diese Verletzung auf einen Suizidversuch zurückging.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Mann habe die engen Beziehungen seiner Frau zu Freunden und Familie nicht akzeptieren können. Dies habe ihrer Ansicht nach zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung geführt. Laut gerichtsmedizinischem Bericht wies das Opfer 32 Stichwunden im Oberkörper auf.

Die Schilderung des Angeklagten steht im Widerspruch zur Version der Anklage. Während er auf Notwehr besteht, sehen die Ermittler in der Schwere und Anzahl der Verletzungen Beweise für einen gezielten Angriff.

Der Prozess geht weiter, während beide Seiten ihre Argumente vorbringen. Die Verletzungen des Angeklagten und sein Notwehrvorwand bleiben zentrale Streitpunkte. Das Urteil wird davon abhängen, ob das Gericht seine Darstellung der Ereignisse jener Nacht glaubt.

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