24 May 2026, 18:10

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so wird er berechnet

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich in einem Mini-Job?

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so wird er berechnet

Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die genaue Anzahl der Tage hängt davon ab, wie oft sie pro Woche arbeiten. Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes, angepasst an Teilzeitmodelle.

Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Vollzeitkräfte bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Tage bezahlten Urlaub zu. Minijobber, die oft weniger Tage arbeiten, erhalten ihren Urlaubsanspruch anteilsmäßig. Die Formel ist einfach: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird mit vier multipliziert.

Beispiel: Ein Minijobber, der zwei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht Urlaubstage pro Jahr. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Urlaub anhand der tatsächlich geleisteten Tage berechnet. Ergibt sich eine ungerade Zahl, wird ab einem halben Tag aufgerundet.

Anteile unter einem halben Tag können stundenweise ausgeglichen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Manche Minijobber erhalten sogar mehr Urlaub als Vollzeitkräfte, wenn ihr Vertrag höhere Ansprüche vorsieht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte nicht weniger Urlaubstage erhalten als Kollegen mit längeren Arbeitszeiten.

Die Regeln garantieren, dass Minijobber fairen Urlaubsanspruch erhalten – selbst bei begrenzten Arbeitsstunden. Die Berechnung basiert auf den tatsächlich gearbeiteten Tagen, mit Anpassungen bei unregelmäßigen Einsatzzeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Standards einzuhalten, um eine Unterschreitung der Urlaubsansprüche zu vermeiden.

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