Illegale Abfallentsorgung: 69-Jähriger aus Bielefeld vor Gericht
Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist angeklagt worden, nachdem Behörden gefährlichen Abfall in einem überladenen Anhänger entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich, als die Polizei den Mann im Ostwestfalendamm-Tunnel anhielt, weil er einen gefährlich hoch beladenen Anhänger hinter sich herzog. Bei der Kontrolle fanden die Beamten illegale Abfallstoffe, was eine umfassendere Ermittlung gegen seine Aktivitäten auslöste.
Der Mann war gestoppt worden, weil sein Pferdeanhänger etwa 2,2 Meter über die Ladefläche hinausragte und damit eine Sicherheitsgefahr darstellte. Bei der Durchsuchung stießen die Beamten auf ein Gemisch aus alten Haushaltsgeräten, Aluminiumschrott und Stahlabfällen, die sowohl auf der Ladefläche als auch im Inneren des Fahrzeugs verstreut waren. Noch besorgniserregender war der Fund gefährlicher Materialien, darunter Fässer mit Altölresten und Autokühler mit Resten von Kühlmittel.
Ein zweiter Anhänger, der dem Mann zugeordnet werden konnte, wurde später entdeckt – ebenfalls mit zusätzlichem Abfall beladen. Die Behörden bestätigten, dass er etwa 20 bezahlte Abfallentsorgungsaufträge ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt hatte. Der Mann konnte keine gültigen Nachweise gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für den Umgang mit Schrott oder gefährlichen Stoffen vorlegen.
Der Pferdeanhänger wurde zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht, um den gefährlichen Abfall fachgerecht zu entsorgen. Das Bielefelder Zollamt wurde informiert, um mögliche Steuerhinterziehung zu prüfen, da der Verdacht bestand, dass der Mann seit der Registrierung seines Betriebs im Jahr 2021 notwendige Gebühren nicht entrichtet hatte.
Ihm werden nun Umweltdelikte, Verstöße gegen das Steuerrecht sowie Vergehen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Die Ermittlungen förderten ein Muster illegaler Abfallsammlung und unsachgemäßer Entsorgung zutage. Das Fehlen gültiger Genehmigungen und die Nichtzahlung der erforderlichen Abgaben zogen mehrere rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Behörden prüfen weiterhin, ob im Rahmen seiner Tätigkeit weitere Verstöße begangen wurden.






