Gericht kippt 20-MW-Grenze für Solarparks – was das für Projektierer bedeutet
Edit NiemeierGericht kippt 20-MW-Grenze für Solarparks – was das für Projektierer bedeutet
Ein aktuelles Gerichtsurteil verändert die Vergabepraxis für Freiflächen-Solarprojekte in Deutschland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte es für rechtswidrig, mehrere Gebote von einem einzigen Standort allein deshalb abzulehnen, weil ihre kumulierte Leistung 20 Megawatt (MW) überschreitet. Diese Entscheidung stellt die bisherigen Ausschreibungsregeln infrage und könnte die Entwicklung künftiger Solarparks grundlegend verändern.
Im Mittelpunkt des Falls steht eine langjährige Obergrenze von 20 MW pro Standort für Photovoltaik(PV)-Anlagen. Die Behörden hatten bisher Gebote disqualifiziert, indem sie die Kapazitäten desselben Standorts zusammenrechneten – mit dem Risiko hoher finanzieller Strafen für die Bieter. Nach dem geltenden Ausschreibungssystem ist jedes Gebot für ein Freiflächen-Solarprojekt auf maximal 20 MW begrenzt. Die Bundesnetzagentur hatte jedoch die Kapazitäten mehrerer Gebote desselben Standorts addiert. Überschritt die Summe 20 MW, wurden die Angebote ausgeschlossen – wobei die Bieter ihre Kaution von mindestens 500.000 Euro pro Gebot riskierten.
Das Gericht urteilte nun, dass die 20-MW-Grenze für einzelne Gebote gilt, nicht für den gesamten Standort. Bieter dürfen demnach mehrere Vorschläge für eine einzige Fläche einreichen, sofern sie nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen. Scheinangebote bleiben jedoch verboten.
Falls ein Bieter den Zuschlag erhält, das Projekt später aber wegen Kapazitätsproblemen bei der Inbetriebnahme nicht realisiert, verfällt die hinterlegte Sicherheit nach Ablauf der Umsetzungsfrist. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung liegt allein bei den Bietern.
Unterdessen wartet Deutschlands "Solarpaket I" noch auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Bis dahin gelten die bisherigen Ausschreibungsregeln – inklusive der 20-MW-Obergrenze pro Gebot – trotz des Gerichtsurteils weiter. Die Entscheidung räumt jedoch ein zentrales Hindernis für Projektierer aus, die durch mehrere Gebote größere Solarparks errichten wollen. Zudem verhindert sie den automatischen Verlust der Kautionen, wenn die Gebote desselben Standorts zusammen mehr als 20 MW ergeben. Die endgültige Umsetzung des "Solarpakets I" hängt allerdings von der EU-Zustimmung ab, was für künftige Projekte noch Unsicherheit bedeutet.






