Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Drachenfliegern
Ivana SchleichDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Drachenfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Trotz Bedenken hinsichtlich der Sicherheit hielten die Richter die vorgebrachten Argumente für nicht ausreichend, um die Bauarbeiten zu unterbinden.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Auf ihrem Fluggelände, einem der meistfrequentierten in der Region, sind Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde bereits aus Sicherheitsgründen untersagt.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Das Gericht prüfte die Behauptung, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Bedingungen schaffen könnten, fand jedoch keine konkreten Beweise dafür. Stattdessen kam es zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde sicher möglich seien.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Da die Risiken nicht nachgewiesen werden konnten, wurde der Eilantrag abgewiesen – damit ist der Weg für den Bau des Windparks frei.
Mit dem Urteil kann das Windparkprojekt ohne unmittelbare rechtliche Hindernisse voranschreiten. Der Verein muss sich nun an die bestehenden Sicherheitsvorschriften halten, die Flüge bei starkem Wind bereits einschränken. Weitere Details zum Bauzeitplan oder zur Anzahl der Windkraftanlagen wurden nicht bekannt gegeben.






