Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Ivana SchleichParagleiten-Club scheitert mit Klage gegen Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen - Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt – trotz Bedenken der Mitglieder hinsichtlich der Sicherheit.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Anlage, die etwa 550 Meter vom Startplatz entfernt errichtet werden soll, unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringe. Zudem stelle die Konstruktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Piloten in einem der meistfrequentierten Fluggebiete der Region dar, in dem jährlich rund tausend Starts verzeichnet werden.
Das OVG urteilte, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass die Windkraftanlage die Zukunft des Vereins gefährde. Laut Gericht könnten Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher durchgeführt werden.
Offizielle Zahlen, wie viele Windkraftanlagen in den vergangenen fünf Jahren in der Nähe ähnlicher Vereine in Deutschland genehmigt wurden, liegen nicht vor. Unklar bleibt auch, welche Auswirkungen solche Projekte auf die Flugaktivitäten haben.
Mit der Abweisung der Klage kann der Bau der Anlage nun beginnen. Der Verein muss seinen Betrieb an die neue Struktur in der Nähe anpassen. Das Urteil bestätigt, dass die bestehenden Beteiligungsverfahren eingehalten wurden, lässt aber grundsätzliche Fragen zur Standortwahl von Windparks in der Nähe von Flugzonen offen.






