EU-Recht auf Reparatur: Mehr Kosten oder nachhaltige Chance ab 2024?
Ab Juli 2024 gilt eine neue EU-Verordnung zum „Recht auf Reparatur“. Sie verpflichtet Hersteller, für elektrische Geräte und Haushaltsgeräte auch nach Ablauf der Garantie Reparaturen zu fairen Preisen anzubieten. Deutschland muss die Regelung bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Ziel der Verordnung ist es, die Reparatur defekter Geräte einfacher und erschwinglicher zu machen. Neu ist auch: Wird ein Gerät während der Garantiezeit repariert, verlängert sich die Garantie um ein weiteres Jahr.
Die Einschätzungen zu den Auswirkungen der Regelung gehen auseinander. Nur 37 Prozent der Hersteller befürchten, dass die Preise für Neugeräte steigen werden. Doch 63 Prozent der Hersteller und 68 Prozent des Handels rechnen mit höheren Reparaturkosten – begründet mit teureren Ersatzteilen und Personalaufwand.
Der Handel sieht zudem Herausforderungen bei der Nachfrage. 74 Prozent geben an, dass ihre aktuellen Kapazitäten und der Fachkräftemangel es schwierig machen, mehr Reparaturaufträge zu bewältigen. Gleichzeitig gehen 62 Prozent der Händler davon aus, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, um die Reparaturkosten auszugleichen.
Auch Verbraucher äußern Bedenken. 70 Prozent empfinden Reparaturen bereits jetzt als zu teuer im Vergleich zum Neukauf. Für weitere 25 Prozent hängt die Entscheidung, ein Gerät reparieren zu lassen, stark vom Preis ab.
Die „Right-to-Repair“-Richtlinie soll Reparaturen statt Neukäufe fördern. Doch sowohl Unternehmen als auch Verbraucher erwarten höhere Kosten und praktische Hürden. Die vollständigen Auswirkungen werden sich zeigen, sobald die Regelung bis Mitte 2026 in Deutschland umgesetzt ist.
