30 April 2026, 00:20

EU-Datengesetz gilt – doch Deutschland hat noch kein Durchsetzungsrecht geschaffen

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, mit Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

EU-Datengesetz gilt – doch Deutschland hat noch kein Durchsetzungsrecht geschaffen

EU-Datengesetz in Kraft – doch Deutschland fehlt noch immer das Umsetzungsgesetz

Seit Wochen ist das EU-Datengesetz gültig, doch Deutschland verfügt weiterhin über kein verabschiedetes Gesetz zu dessen Durchsetzung. Ohne nationale Regelungen bleibt die Verordnung in der Praxis vage. Behörden und Unternehmen stehen nun vor Unsicherheiten bei der Einhaltung der Vorschriften und möglichen Sanktionen.

Das EU-Datengesetz trat am 12. September 2025 in Kraft, doch die deutsche Umsetzung – das Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) – liegt weiterhin auf Eis. Diese Verzögerung lässt zentrale Aspekte wie Zuständigkeiten, Vollzug und Strafen ungeklärt. Solange das DADG nicht beschlossen ist, bleibt das Gesetz ein "zahnloser Tiger" ohne innerstaatliche Durchsetzungskraft.

Laut Entwurf soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Behörde für die Einhaltung des Datengesetzes werden. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Auch die Ermittlungsbefugnisse lägen in ihrem Verantwortungsbereich.

Die Aufsicht über den Datenschutz würde hingegen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegen. Diese Zentralisierung soll widersprüchliche Entscheidungen zwischen den Bundesländern verhindern und Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen. Branchenaufsichtsbehörden würden unterstützend tätig, während Landesbehörden einen Großteil ihrer bisherigen Rolle verlieren.

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Der Entwurf sieht ein gestaffeltes Bußgeldsystem vor: Bei leichteren Verstößen drohen Strafen zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Für Unternehmen mit einem Umsatz von über 250 Millionen Euro könnten bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Verstöße gegen die DSGVO blieben weiterhin im bestehenden Sanktionsrahmen, wobei der BfDI zuständig bliebe.

Sobald das DADG verabschiedet ist, tritt es am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst dann wären in Deutschland klare Verantwortlichkeiten und Durchsetzungsregeln festgelegt.

Fehlende Umsetzung blockiert praktische Anwendung Ohne das Umsetzungsgesetz fehlt Deutschland ein funktionierendes System für das EU-Datengesetz. Unternehmen und Behörden warten auf verbindliche Regelungen zu Bußgeldern, Aufsicht und Vollzug. Sobald das DADG in Kraft tritt, wird es definieren, wie das Gesetz angewendet wird – und wer die Einhaltung überwacht.

Quelle