26 June 2026, 02:10

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE um verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte

Das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat einen Rechtsstreit gegen die Supermarktkette Edeka verloren. Im Mittelpunkt des Konflikts standen die Zahlungsbedingungen für leicht verderbliche Milchprodukte des Lieferanten Arla Foods. Ein Gerichtsurteil erlaubt Edeka nun, verlängerte Zahlungsfristen über die übliche 30-Tage-Grenze hinaus auszuhandeln.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen nicht automatisch als unlautere Handelspraktiken nach dem Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) gelten. Damit wurde ein Verbot des BLE von Oktober 2024 aufgehoben, das die Vereinbarungen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten für die Jahre 2021, 2022 und 2024 blockiert hatte.

Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer fehlerhaften Bewertung des Unternehmensumsatzes führte. Dieser Fehler führte zur unrechtmäßigen Anwendung der 30-Tage-Zahlungsregel. Das BLE kann zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, eine direkte Berufung gegen das Urteil ist jedoch nicht möglich.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung und kritisierte das Vorgehen des BLE als „regulatorische Übergriff“. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth forderte mehr Zurückhaltung bei der Durchsetzung der Vorschriften. Er verwies darauf, dass bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Grundlage des Lieferkettengesetzes von Gerichten kassiert wurden. Der HDE argumentiert, dass das AgrarOLkG bereits strengere Regeln als die EU-Vorgaben vorsehe und Wettbewerbsbeschränkungen sowie Effizienzverluste zu Lasten der Verbraucher in Kauf nehme.

Das Urteil ermöglicht es Edeka, die verlängerten Zahlungsfristen mit Arla Foods für Milch- und Sahneprodukte beizubehalten. Die Durchsetzungsbefugnis des BLE bei Zahlungsfristen nach dem AgrarOLkG wurde durch die Entscheidung geschwächt. Händler könnten künftig weniger Einschränkungen bei der Aushandlung von Zahlungskonditionen mit Lieferanten gegenüberstehen.

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