Dortmund räumt alte Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen Ex-Mitarbeiter ein
Albin KeudelBorussia Dortmund äußert sich zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gegen ehemaligen Mitarbeiter - Dortmund räumt alte Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen Ex-Mitarbeiter ein
Borussia Dortmund geht Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen einen ehemaligen Mitarbeiter an
Borussia Dortmund hat sich zu langjährigen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegen einen früheren Angestellten geäußert. Die Anschuldigungen wurden erstmals 2010 bekannt – sie beziehen sich auf Vorfälle, die sich angeblich zwei Jahrzehnte zuvor ereignet haben sollen. Der Verein bestätigte, damals umgehend Schritte zur Aufklärung eingeleitet zu haben.
Die Vorwürfe richten sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, dem vorgeworfen wird, in den 1990er-Jahren unangemessene Annäherungsversuche gegenüber einem volljährigen Jugendspieler unternommen zu haben. Ein Anwalt, der das Opfer vertrat, brachte den Fall 2010 zur Kenntnis des Vereins. Borussia Dortmund reagierte, indem es ein Vorstandsmitglied mit der Prüfung der Vorwürfe beauftragte.
Der Beschuldigte bestritt damals jede Schuld. Es wurde keine Strafanzeige erstattet, und der Verein leitete keine weiteren rechtlichen Schritte ein. Später wurde der Betroffene jedoch von seiner Position enthoben, und sein verbleibender Vertrag wurde aufgelöst.
2023 erreichte Borussia Dortmund eine zweite Anschuldigung gegen denselben ehemaligen Mitarbeiter. Der Verein gab keine weiteren Details bekannt, bestätigte aber, von dem neuen Vorwurf Kenntnis zu haben. Die deutsche Zeitung „Bild am Sonntag“ berichtete über den Fall, ohne den Beschuldigten namentlich zu nennen.
Seither hat der Verein seine Schutzmaßnahmen verstärkt. 2019 führte Borussia Dortmund ein Präventionskonzept ein, das sexueller Gewalt vorbeugen soll. Dazu gehören externe und anonyme Meldestellen für Spieler und Mitarbeiter.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Zu dem Vorfall von 2023 hat der Verein keine weiteren Updates gegeben, betont jedoch, solche Fälle weiterhin über die etablierten Verfahren aufzuarbeiten. Die bestehenden Schutzrichtlinien bleiben in Kraft, um künftige Meldungen zu bearbeiten.






