25 June 2026, 12:07

Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren deutlich

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren deutlich

Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen erleichtern die Vorgaben für Betreiber von Rechenzentren und räumen ihnen mehr Zeit ein, während gleichzeitig weniger Verpflichtungen zur Erfüllung der Effizienzziele bestehen.

Das ursprüngliche Gesetz hatte Rechenzentren wegen ihres hohen Stromverbrauchs und der Abwärme ins Visier genommen. Es sah vor, dass sie ihren Energieverbrauch senken und bis 2028 den Strombedarf durch erneuerbare Energien ausgleichen müssen. Nun wurde die Frist für die vollständige Kompensation durch Ökostrom auf 2030 verschoben.

Betreiber erhalten zudem vier statt bisher zwei Jahre, um die Effizienzziele zu erreichen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz. Zudem werden Energiemanagementsysteme nur noch für Unternehmen mit einem Mindestverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr verpflichtend.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begründete die Reformen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Kritiker äußerten jedoch scharfe Vorbehalte. Linda Klapdor von Greenpeace bezeichnete die Änderungen als „Schlupflöcher für Tech-Konzerne“ und warnte vor höheren Emissionen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und wies auf Risiken für Umwelt und Wirtschaft hin.

Das überarbeitete Gesetz verringert den Druck auf Rechenzentrumsbetreiber und verlängert die Umsetzungsfristen. Einige zentrale Umweltauflagen wurden gestrichen, während bedingte Anforderungen erhalten bleiben. Die Regierung sieht darin eine Stärkung der Wirtschaft, während Umweltschützer dies anders bewerten.

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