01 May 2026, 10:11

Baustopp für 380-Kilovolt-Freileitung: Flächen südlich von Westerkappeln bis 2029 gesperrt

Großes Gebäude mit zahlreichen Stromleitungen davor, umgeben von städtischen Elementen wie Strommasten, Kabeln, Fahrzeugen, Absperrpollern, Verkehrskegeln, Topfpflanzen, Namensschildern, Geländern und einem klaren blauen Himmel.

Baustopp für 380-Kilovolt-Freileitung: Flächen südlich von Westerkappeln bis 2029 gesperrt

Für ein Gebiet südlich von Westerkappeln wurde eine Baustoppverordnung erlassen – Teil der Pläne für eine neue 380-Kilovolt-Freileitung. Die Beschränkungen gelten vom 4. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2029 und schränken bestimmte Aktivitäten in den betroffenen Bereichen ein. Das von der Amprion GmbH geleitete Vorhaben sieht vor, die Umspannwerke Westerkappeln und Gersteinwerk durch eine Hochspannungsleitung zu verbinden.

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Der Baustopp verhindert Veränderungen an den ausgewiesenen Flächen, die deren Wert steigern oder das Leitungsprojekt behindern könnten. Dazu zählen die Intensivierung von Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, der Bau neuer Gebäude sowie die Verlegung von Leitungen und Kabeln. Detaillierte Karten der betroffenen Zonen werden vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster einsehbar sein.

Die neue 380-kV-Leitung entsteht in vier separaten Abschnitten, wobei die erste Trasse vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf führen soll. Der genaue Verlauf der gesamten Leitung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgelegt. Amprion plant, den ersten Antrag für diesen Abschnitt Anfang 2029 einzureichen.

Das Gesamtprojekt verbindet die Umspannwerke Westerkappeln und Gersteinwerk und ist Teil eines umfassenden Ausbaus des regionalen Stromnetzes. Weitere Details zu den verbleibenden Abschnitten folgen mit Fortschreiten der Planung.

Der Baustopp bleibt bis Mitte 2029 in Kraft, um sicherzustellen, dass die Flächen für den Leitungsbau geeignet bleiben. Amprions Antrag für den ersten Abschnitt wird im ersten Quartal 2029 erwartet. Nach Genehmigung erfolgt die Umsetzung schrittweise, wobei jeder Abschnitt ein eigenes Planungsverfahren durchläuft.

Quelle